ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Produkte, die von Ihnen entsiegelt wurden, es sei denn Sie stellen Mängel fest. Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Ware ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück.
I. Geltungsbereich: Für die Geschäftsbeziehung zwischen XeenTEC und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt XeenTEC nicht an. XeenTEC ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen.
II. Vertragsabschluss: Schriftliche oder mündliche Angebote von XeenTEC sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Durch die Bestellung erklärt sich der Käufer mit den Vertragsbestimmungen und den AGB´s einverstanden. Die Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Gleichzeitig sichert der Käufer eine Abnahme der von ihm bestellten Artikeln zu. Eine automatische Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Über den Vertragsabschluss wird der Käufer von XeenTEC durch eine Rechnung oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Artikel unterrichtet.
III. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Angaben zur Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferzeit ist abhängig von der Verfügbarkeit des Artikels und der gewählten Art der Bezahlung. Artikel, die am Lager sind, kommen innerhalb von 2 Tagen zum Versand, nach Zahlungseingang. Sind die Artikel bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich XeenTEC um schnellstmögliche Lieferung. Ist eine Lieferfrist im Einzelfall vereinbart, beginnt diese immer grundsätzlich mit Zahlungseingang des vertraglich festgelegten Betrages. Sie wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die XeenTEC nicht zu vertreten hat oder die auf höhere Gewalt, Arbeitskampf oder unvorhersehbare Hindernisse zurückzuführen sind. Transportschäden müssen innerhalb 24 Stunden beim Paketdienst reklamiert werden. Im Falle von Reklamationen oder Transportschäden ist die vollständige Verpackung samt Innenverpackung zwecks Beweissicherung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Reklamation oder nicht mehr vorhandener Verpackung trägt der Käufer das Risiko, dass der Versicherer die Schadenregulierung ablehnt. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt des Vertrages entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sollte XeenTEC vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt bzw. von XeenTEC mitgeteilt wurden. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet. XeenTEC liefert generell nur gegen Vorauszahlung. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von XeenTEC. Eine Nichtzahlung von Rechnungsbeträgen führt zu erhöhten Verwaltungskosten und werden dem Käufer bis zu Höhe von 25€ in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
IV. Verfügbarkeit: Sollte XeenTEC nach Vertragsabschluss feststellen, dass der bestellte Artikel nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann XeenTEC vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend nach Rücktritt vom Vertrag dem Käufer erstattet.
V. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XeenTEC. Der Käufer darf während dieser Zeit Artikel ohne Zustimmung von XeenTEC zur Sicherung weder übereignen noch verpfänden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist XeenTEC zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Artikel berechtigt.
VI. Gewährleistung und Haftung: Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Beginn der Verjährung ist grundsätzlich das Kaufdatum, spätestens das Datum der Auslieferung. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Artikel, - soweit diese bereits beim Kauf der Artikel existieren - beanstanden und Nachbesserung (Reparatur), ferner Umtausch verlangen. XeenTEC hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. XeenTEC ist berechtigt, im Rahmen der Nachbesserung den Artikel durch einen gleichwertigen anderen Artikel zu ersetzen. Der Käufer muss den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe des Artikels bestand. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, vollständig eingeschickt werden. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Herstellungs- und Materialfehler sowie andere Fehler, die bereits bei Absendung vorliegen. Offene und versteckte Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei XeenTEC gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
VII. Haftungsausschluss und Datenschutz: Eine Haftung für eventuelle Tippfehler, technische Änderungen an den Artikeln oder für die anhaltende Lieferung aller Artikel wird seitens XeenTEC nicht übernommen. Technische Angaben sind ohne Gewähr. Unser Datenschutz richtet sich nach dem Datenschutzgesetz sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz.
VIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Bei Ansprüchen in Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt der Sitz von XeenTEC als Gerichtsstand vereinbart.
IX. Schlussvereinbarung: Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, betrifft das die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
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